Herzrhythmusstörungen

Unter Herzrhythmusstörungen versteht man grundsätzlich alle Abweichungen vom regelmäßigen Puls („Herzschlag“). Jeder hat das wohl schon mal bei sich bemerkt. Dabei können Herzrhythmusstörungen oftmals verspürt werden bei Erregung, körperlicher Anstrengung oder nachts in Ruhe. Gelegentlich können sie auch im Rahmen einer Infektion oder einer anderweitigen Organstörung wie beispielsweise einer Schilddrüsenüberfunktion auftreten.

Nicht selten kommt es vor, dass der Betroffene selbst Herzrhythmusstörungen gar nicht bemerkt. Es fällt vielleicht zufällig nur beim Blutdruckmessen auf, oder wenn der Hausarzt ein EKG ableitet. Manchmal sind es auch unklare Bewusstseinsstörungen. Schwindelattacken oder gar Ohnmachtsanfälle, denen ursächlich eine Herzrhythmusstörung zugrunde liegt. In jedem Falle sollte der Nachweis von Herzrhythmusstörungen oder der Verdacht darauf Anlass sein zu einer weiterführenden Herz-Kreislauf-Untersuchung. Denn zum einen sind diese nur anhand des EKGs feststellbar, zum anderen können Herzrhythmusstörungen die „Spitze des Eisbergs“ sein, d.h. ein Merkmal einer bis dahin unbekannten Herzerkrankung.

Insbesondere wenn eine Herzerkrankung bekannt ist, sollten Herzrhythmusstörungen ernst genommen werden und Anlass sein für eine gründliche kardiologische Untersuchung. Denn nur nach einer solchen Untersuchung kann entschieden werden, ob die Herzrhythmusstörungen harmloser Natur sind oder einer besonderen medikamentösen oder nicht-medikamentösen Behandlung wie beispielsweise einer Herzschrittmachertherapie bedürfen.

Für den Arzt ist es von besonderem Interesse, bei welchen Gelegenheiten der Patient Herzrhythmusstörungen verspürt, ob ein Zusammenhang besteht mit körperlicher oder psychischer Belastung oder nicht, und ob Herzrhythmusstörungen mit anderen Beschwerden wie Luftnot oder Beklemmungen im Brustkorb einhergehen.